Hinweis: Dieser Leitfaden hilft bei der betrieblichen Einordnung. Fachliche, rechtliche und steuerliche Entscheidungen bleiben im konkreten Fall zu prüfen.
Was sich bei Greenwashing ab 27. September 2026 ändert
Das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb setzt die europäische EmpCo-Richtlinie in deutsches Recht um. Der zentrale Teil tritt am 27. September 2026 in Kraft. Das Gesetz ergänzt Definitionen, Irreführungstatbestände und die Liste geschäftlicher Handlungen, die gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern stets unzulässig sind.
Eine Umweltaussage ist nach dem neuen Gesetz nicht nur ein Satz im Fließtext. Erfasst werden können auch Bilder, grafische Elemente, Symbole, Marken-, Firmen- oder Produktbezeichnungen, wenn damit in einer geschäftlichen Handlung ausdrücklich oder stillschweigend ein positiver, geringerer oder verbesserter Umwelteinfluss vermittelt wird. Eine „allgemeine Umweltaussage“ liegt vereinfacht vor, wenn die Aussage nicht auf einem Nachhaltigkeitssiegel steht und ihre Präzisierung nicht klar und hervorgehoben auf demselben Medium erscheint.
Für den GaLaBau ist diese Abgrenzung praktisch wichtig. Dienstleistungen sind rechtlich mit erfasst. Wer Privatgärten plant, baut oder pflegt, kommuniziert häufig direkt mit Verbraucherinnen und Verbrauchern. Auch eine öffentlich sichtbare Website, Social-Media-Werbung oder Fahrzeugbeschriftung kann Privatkundschaft ansprechen. Reine Kommunikation an Unternehmen oder öffentliche Auftraggeber fällt nicht unter die neuen B2C-Verbote; irreführende Werbung bleibt dort trotzdem gesondert zu prüfen.
Stand dieses Beitrags ist der 14. September 2026. Die Beispiele bieten eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine rechtliche Prüfung konkreter Werbung. Entscheidend sind stets Wortlaut, Bildsprache, Medium, Zielgruppe, Nachweise und Gesamteindruck.
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Welche Umweltwerbung ein GaLaBau-Betrieb prüfen sollte
Beginnen Sie nicht mit einer Diskussion über einzelne Wörter. Erfassen Sie zuerst alle Stellen, an denen Ihr Betrieb einen Umweltvorteil verspricht oder nahelegt. Dazu gehören Website und Google-Unternehmensprofil, Social-Media-Beiträge, Angebotsbausteine, Broschüren, Messewände, Fahrzeugbeschriftungen, eigene Siegel sowie Produkt- und Leistungsnamen.
Auch übernommene Angaben brauchen Aufmerksamkeit. Ein Lieferant kann für ein Material eine Umweltinformation bereitstellen. Daraus folgt nicht automatisch, dass der ganze Garten, die gesamte Bauweise oder der Betrieb mit derselben Aussage beworben werden darf. Das neue Gesetz nennt ausdrücklich die falsche Ausweitung einer Aussage von einem bestimmten Aspekt auf das gesamte Produkt oder die gesamte Geschäftstätigkeit.
Trennen Sie außerdem Tatsachen von Wertungen. „Auf dieser Baustelle wird ein elektrisch betriebener Mäher eingesetzt“ beschreibt bei korrekter Verwendung einen konkreten Umstand. „Unsere Gartenpflege ist umweltfreundlich“ bewertet dagegen eine ganze Leistung, ohne den gemeinten Vorteil zu begrenzen. Je größer die Aussage, desto größer werden Bezugsrahmen, Nachweis und rechtliches Risiko.
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Die sechs wichtigsten Risikomuster für Umweltclaims
Die folgende Übersicht übersetzt die neuen Regeln in typische Prüffragen. Sie sagt nicht, dass jede ähnliche Formulierung im Einzelfall automatisch unzulässig ist. Entscheidend sind Wortlaut, Medium, Zielgruppe, Gesamtwirkung und Beleg. Rote Felder sollten bis zur fachlichen Prüfung nicht neu veröffentlicht werden.
| Muster | Beispiel aus der Praxis | Prüffrage |
|---|---|---|
| Allgemeiner Umweltbegriff | „umweltfreundliche Gartengestaltung“ oder „nachhaltige Pflege“ | Ist der konkrete Umweltaspekt auf demselben Medium klar hervorgehoben und liegt der rechtlich erforderliche Nachweis vor? |
| Zu große Reichweite | Ein einzelnes emissionsärmeres Gerät wird zum Beleg für den „grünen Betrieb“ | Bezieht sich die Aussage nur auf den tatsächlich belegten Teil oder fälschlich auf die ganze Leistung beziehungsweise das ganze Unternehmen? |
| Kompensationsaussage | Eine Leistung wird wegen gekaufter CO₂-Kompensation als „klimaneutral“ bezeichnet | Gründet die versprochene neutrale, geringere oder positive Wirkung nur auf Kompensation? |
| Eigenes Siegel | Ein selbst gestaltetes Blatt- oder Nachhaltigkeitsabzeichen | Beruht das Siegel auf einem zulässigen Zertifizierungssystem oder wurde es von einer staatlichen Stelle festgesetzt? |
| Zukunftsversprechen | „Bis 2030 arbeiten wir klimaneutral“ | Gibt es klare, objektive, öffentlich einsehbare und überprüfbare Verpflichtungen, einen realistischen Plan sowie die vorgeschriebene unabhängige Prüfung? |
| Gesetzliche Selbstverständlichkeit | Eine ohnehin vorgeschriebene Eigenschaft wird als besonderer Umweltvorteil beworben | Gilt die genannte Anforderung bereits für alle vergleichbaren Leistungen oder Produkte? |
Richtlinie (EU) 2024/825 zu Umweltwerbung und Verbraucherinformation
Der Sieben-Schritte-Check für Website, Angebot und Social Media
Machen Sie aus der Prüfung einen kleinen Freigabeprozess. Ziel ist keine Wortverbotsliste, sondern eine nachvollziehbare Entscheidung: Was sagen wir genau, worauf bezieht es sich, welcher Beleg trägt die Aussage und wer hat sie freigegeben?
1. Alle Aussagen im Original erfassen
Kopieren Sie Wortlaut, Bild, Siegel und Überschrift so, wie Kundinnen und Kunden sie sehen. Speichern Sie URL, Dokument, Kanal und Datum. Nur der exakte Kontext lässt sich sinnvoll prüfen.
2. Zielgruppe und Medium festhalten
Kennzeichnen Sie, ob sich die Kommunikation an Privatkunden, Unternehmen oder beide richtet. Notieren Sie außerdem, ob die Präzisierung wirklich auf demselben Medium und sichtbar bei der Aussage steht.
3. Bezugsobjekt begrenzen
Meint der Claim ein Material, ein Gerät, einen Arbeitsschritt, eine konkrete Leistung oder den ganzen Betrieb? Schreiben Sie den kleinsten tatsächlich gemeinten Bezug auf.
4. Beleg und Zeitraum zuordnen
Hinterlegen Sie Quelle, Messmethode, Gültigkeitszeitraum und verantwortliche Person. Ein alter Lieferantenhinweis oder ein Zertifikat für ein anderes Produkt trägt die eigene Aussage nicht automatisch.
5. Das Risikomuster markieren
Prüfen Sie allgemeine Begriffe, Reichweite, Kompensation, Siegel und Zukunftsversprechen getrennt. Mehrere Muster können in einer einzigen Anzeige zusammenkommen.
6. Entscheidung sichtbar machen
Wählen Sie einen eindeutigen Status: entfernen, präzisieren, Beleg ergänzen, rechtlich prüfen oder freigegeben. „Später klären“ ohne Termin und Besitzer ist kein Status.
7. Veröffentlichung und Altbestand verbinden
Sperren Sie riskante Textbausteine für neue Inhalte und führen Sie die Entscheidung in Website, Angebotsvorlagen und wiederkehrende Beiträge zurück. Prüfen Sie ältere Materialien separat, statt sie stillschweigend als erledigt zu behandeln.
Praxisartefakt: die Umweltaussagen-Prüfmatrix
Nutzen Sie für jeden Claim eine Zeile. Die Matrix schafft keine rechtliche Zulässigkeit. Ein Kleingedrucktes, ein Link oder ein Disclaimer heilt keinen irreführenden Gesamteindruck. Die Matrix verhindert aber, dass eine Werbeaussage ohne Bezugsobjekt, Beleg oder verantwortliche Entscheidung zwischen Büro, Agentur und Geschäftsführung weitergereicht wird.
Ein dokumentierter Prüfstand ist besonders hilfreich, wenn dieselbe Aussage in mehreren Formaten verwendet wird. Ändert sich ein Nachweis oder eine Leistung, lässt sich erkennen, welche Seiten, Vorlagen und Beiträge betroffen sind.
| Feld | Was eingetragen wird |
|---|---|
| Aussage im Original | Wortlaut, Bildmotiv, Symbol oder Siegel ohne nachträgliche Zusammenfassung |
| Fundstelle | URL, Angebotsvorlage, Flyer, Fahrzeug, Profil oder Social-Media-Beitrag |
| Zielgruppe | Privatkunden, Geschäftskunden oder gemischt |
| Bezugsobjekt | Material, Gerät, Arbeitsschritt, Leistung, Produkt oder gesamter Betrieb |
| Umweltaspekt | Zum Beispiel Energie, Emissionen, Herkunft, Materialeinsatz oder Biodiversität |
| Beleg | Quelle, Messmethode, Zeitraum, Dokument und verantwortliche Stelle |
| Risikomuster | Allgemeiner Begriff, Reichweite, Kompensation, Siegel, Zukunftsaussage oder gesetzliche Selbstverständlichkeit |
| Entscheidung | Entfernen, präzisieren, belegen, extern prüfen oder nach interner Nachweisprüfung freigabefähig |
| Owner und Termin | Verantwortliche Person, Prüfdatum und nächste Wiedervorlage |
Präzise Tatsachen statt großer grüner Versprechen
Die neue Rechtslage bedeutet nicht, dass ein GaLaBau-Betrieb über nachvollziehbare Umweltmaßnahmen schweigen muss. Belastbarer ist eine kleine, überprüfbare Aussage als ein großes Etikett. Benennen Sie deshalb den konkreten Gegenstand, die tatsächliche Maßnahme, den Zeitraum und – wenn nötig – die Grenze der Aussage.
Aus „Wir arbeiten nachhaltig“ kann etwa eine sachliche Beschreibung werden: „Bei diesem Pflegeeinsatz verwendet das Team einen elektrisch betriebenen Mäher.“ Das ist nur dann sinnvoll, wenn es tatsächlich stimmt und der Kontext keine weitergehende Umweltwirkung verspricht. Aus dem eingesetzten Gerät folgt weder automatisch eine emissionsfreie Leistung noch ein umweltfreundlicher Gesamtbetrieb.
Auch Zahlen brauchen eine saubere Basis. Geben Sie nicht nur einen Prozentwert an, sondern Bezugsgröße, Zeitraum, Quelle und Methode. Wenn diese Angaben für die Aussage nicht verständlich aufbereitet werden können, sollte sie vor Veröffentlichung enger formuliert oder gestrichen werden.
BGL-Infoblätter: Branchenhinweise zu Greenwashing und EmpCo vom 25. August und 11. September 2026
Verantwortung klären: Wer gibt Umweltwerbung frei?
Die Geschäftsführung sollte den Rahmen setzen, muss aber nicht jede Bildunterschrift allein prüfen. Das Büro oder Marketing erfasst Fundstellen und Versionen. Kalkulation, Bauleitung oder Einkauf liefern die fachlichen Belege für Material, Gerät und Ausführung. Eine benannte Person entscheidet, ob die Aussage veröffentlicht, geändert oder extern geprüft wird.
Agenturen und Software können beim Finden wiederkehrender Begriffe helfen. Die Verantwortung für den Inhalt bleibt dadurch nicht automatisch außerhalb des Betriebs. Vereinbaren Sie deshalb mit externen Partnern, welche Claims ohne Freigabe nicht verwendet werden dürfen und wo Nachweise abgelegt sind.
Bei allgemeinen Umweltbegriffen, eigenen Siegeln, Kompensationsmodellen, Zukunftsversprechen oder unklarer Reichweite sollte eine im Wettbewerbsrecht erfahrene Fachperson den konkreten Einsatz prüfen. Dass eine Formulierung bei einem anderen Unternehmen sichtbar ist, ist kein Rechtsnachweis.
Vier typische Fehler bei der Umstellung
Die meisten Lücken entstehen nicht beim ersten Rechtscheck, sondern an den Übergaben zwischen alten Vorlagen und neuen Veröffentlichungen.
Nur die Startseite wird geprüft
Umweltaussagen stecken oft in PDFs, Leistungsbeschreibungen, Social-Media-Vorlagen und Bildern. Führen Sie eine gemeinsame Fundstellenliste statt einzelner Zurufe.
Der Lieferantenclaim wird größer gemacht
Ein belegter Vorteil eines Materials sagt noch nichts über die gesamte Gartengestaltung aus. Halten Sie die Reichweite der Aussage beim nachweisbaren Aspekt.
Das eigene Blatt-Siegel bleibt online
Ein grafisches Zeichen kann wie ein Nachhaltigkeitssiegel wirken. Prüfen Sie Herkunft und Zertifizierungssystem, statt es nur in einer Fußnote zu erklären.
Nach der Korrektur fehlt eine Freigaberegel
Ohne gesperrte Altbausteine und benannten Owner kehrt die alte Aussage im nächsten Angebot oder Beitrag zurück. Version, Status und Quelle müssen zusammenbleiben.
So nutzen Sie die Tage bis zum 27. September
Tag 1 bis 3: Sammeln Sie alle Umweltclaims aus den sechs wichtigsten Kanälen und stoppen Sie neue pauschale Aussagen. Tag 4 bis 6: Begrenzen Sie Bezugsobjekt und Zielgruppe, ordnen Sie Belege zu und markieren Sie die sechs Risikomuster. Tag 7 bis 9: Entfernen oder präzisieren Sie eindeutig unbelegte Aussagen und bereiten Sie offene Fälle für die Rechtsprüfung vor.
Tag 10 bis 12: Aktualisieren Sie Website, Vorlagen und geplante Beiträge. Legen Sie fest, wer künftig Umweltclaims freigibt und in welchem Abstand Nachweise überprüft werden. Dokumentieren Sie Altmaterialien gesondert; das Änderungsgesetz enthält keine allgemeine Schonfrist, die eine pauschale Weiternutzung bis zu einem beliebigen Aufbrauchdatum erlauben würde.
Der wichtigste Schritt ist nicht ein neues grünes Wording. Es ist ein verlässlicher Freigabeweg, der Aussage, Beleg, Reichweite und Verantwortung verbindet. So kann Ihr Betrieb konkrete Umweltleistungen weiterhin erklären, ohne aus einem einzelnen guten Aspekt ein unbelegtes Gesamtversprechen zu machen. Die Beispiele und die Matrix sind keine Rechtsfreigabe; allgemeine, zukunfts-, siegel- oder kompensationsbezogene Aussagen sollten vor Veröffentlichung wettbewerbsrechtlich im Einzelfall geprüft werden.
Eigenen Freigabe- und Informationsablauf im persönlichen Rückruf prüfen
Für den Betriebsalltag
Praxischeck: Einen Umweltclaim vollständig prüfen
Nehmen Sie eine konkrete Aussage aus Website, Angebot oder Social Media. Der Check ist erst fertig, wenn Zielgruppe, Bezugsobjekt, Nachweis, Entscheidung und verantwortliche Person zusammen dokumentiert sind.
- Aussage, Bildmotiv, Siegel und Fundstelle im sichtbaren Original erfassen.
- Zielgruppe sowie betroffene Privatkunden-Kommunikation eindeutig kennzeichnen.
- Bezugsobjekt auf Material, Gerät, Arbeitsschritt, Leistung oder Betrieb begrenzen.
- Umweltaspekt, Quelle, Messmethode, Zeitraum und Gültigkeit des Belegs festhalten.
- Allgemeinen Claim, Reichweite, Kompensation, Siegel und Zukunftsversprechen getrennt prüfen.
- Entscheidung, verantwortliche Person, Termin und betroffene Altvorlagen dokumentieren.
Häufige Fragen
Fragen aus dem Betriebsalltag
Gilt das neue Greenwashing-Recht auch für GaLaBau-Dienstleistungen?
Bei geschäftlicher Kommunikation gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern können auch Dienstleistungen erfasst sein. Für GaLaBau-Betriebe ist deshalb besonders die Werbung gegenüber privaten Gartenkunden relevant. Reine B2B- oder Kommunalaufträge sind von den neuen Per-se-Verboten für Verbraucherkommunikation zu unterscheiden; irreführende Werbung bleibt dennoch gesondert zu prüfen.
Sind Begriffe wie nachhaltig oder umweltfreundlich ab dem 27. September 2026 immer verboten?
Nein. Allgemeine Umweltaussagen gegenüber Verbrauchern sind aber nach den neuen Regeln unzulässig, wenn keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann. Eine Präzisierung muss klar und hervorgehoben auf demselben Medium stehen; ein nachgelagerter Link oder eine unauffällige Fußnote reicht für einen pauschalen Claim nicht automatisch.
Darf ein GaLaBau-Betrieb ein eigenes Nachhaltigkeitssiegel verwenden?
Ein Nachhaltigkeitssiegel ist gegenüber Verbrauchern künftig nur zulässig, wenn es auf einem Zertifizierungssystem beruht oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurde. Ein selbst gestaltetes grünes Abzeichen sollte deshalb vor weiterer Verwendung konkret geprüft werden.
Sind Klimaneutralitätsaussagen mit CO₂-Kompensation noch möglich?
Eine Aussage, ein Produkt oder eine Dienstleistung habe aufgrund der Kompensation von Treibhausgasemissionen eine neutrale, verringerte oder positive Umweltauswirkung, gehört ab dem Stichtag zu den ausdrücklich erfassten Verboten gegenüber Verbrauchern. Wortlaut, Zielgruppe und Gesamtwirkung sollten fachlich geprüft werden.
Gibt es eine Übergangsfrist für alte Flyer und Vorlagen?
Das Änderungsgesetz enthält keine allgemeine Übergangs- oder Abverkaufsfrist für den Altbestand. Betriebe sollten daher nicht mit einer pauschalen Aufbrauchfrist planen, sondern bestehende Website-Texte, Vorlagen, Schilder und geplante Veröffentlichungen vor dem Stichtag erfassen und priorisiert prüfen.
Kurz zusammengefasst
Der wichtigste Gedanke
Prüfen Sie Umweltwerbung nicht nach Bauchgefühl, sondern mit einer festen Matrix: exakte Aussage, Fundstelle, Zielgruppe, Bezugsobjekt, Beleg, Risikomuster, Entscheidung und verantwortliche Person. Allgemeine Claims, zu große Reichweiten, Kompensationsaussagen, eigene Siegel und Zukunftsversprechen gehören vor dem 27. September 2026 auf den Prüfstand.
Eigenen Freigabeablauf im Rückruf prüfen →
