Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der Prozessverliebt-Software und vereinbarte Einrichtungs- und Unterstützungsleistungen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge zwischen Prozessverliebt, Christian Mathieu, An der Glashett 2, 66740 Saarlouis („Prozessverliebt“) und seinen Kunden über die Bereitstellung der Prozessverliebt-Software sowie damit zusammenhängende Einrichtungs-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Prozessverliebt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen, die Auftragsbestätigung und das Angebot gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines individuellen Angebots, eine Auftragsbestätigung in Textform oder durch die Bereitstellung der vereinbarten Leistung zustande.
Art, Umfang und Beginn der Leistungen, Anzahl der berechtigten Nutzer, Vergütung, Abrechnungsweise, Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Soweit dort keine abweichende Regelung getroffen ist, gelten diese AGB.
3. Leistungsumfang
Prozessverliebt stellt die im Angebot bezeichnete, internetbasierte Software zur Nutzung bereit und erbringt die dort vereinbarten Einrichtungs- und Unterstützungsleistungen. Gegenstand ist die in Angebot oder Leistungsbeschreibung konkret vereinbarte Funktionalität; öffentliche Beschreibungen und unverbindliche Aussagen stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar.
Die Einführung kann insbesondere einen Video-Call, die gemeinsame Abstimmung von Abläufen, die Grundeinrichtung und eine begleitete Inbetriebnahme umfassen. Der konkrete Umfang, Termine und Ergebnisse richten sich ausschließlich nach dem Angebot. Nicht vereinbarte Anpassungen, Datenübernahmen, Schnittstellen oder Schulungen sind nicht geschuldet.
Prozessverliebt entwickelt die Software weiter und darf sie technisch oder funktional anpassen, soweit die vereinbarte Kernfunktion dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wartungsarbeiten können vorübergehende Einschränkungen erforderlich machen; sie werden, soweit möglich, mit angemessener Vorankündigung durchgeführt.
4. Nutzungsrechte und zulässige Nutzung
Für die Dauer des Vertrags erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die vereinbarte Software für eigene betriebliche Zwecke im vereinbarten Umfang zu nutzen. Die Überlassung von Quellcode ist nicht geschuldet.
Der Kunde darf die Software und Zugangsdaten nur den vereinbarten berechtigten Nutzern zugänglich machen. Er darf die Software weder vermieten, weiterveräußern, unterlizenzieren noch Dritten als eigene Leistung bereitstellen. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.
5. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt die für Einrichtung und Nutzung erforderlichen Informationen, Entscheidungen, Ansprechpartner und Zugänge rechtzeitig bereit. Er sorgt für eine geeignete Internetverbindung, aktuelle Endgeräte und eine sichere Verwaltung seiner Zugangsdaten. Zugangsdaten sind vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen; Verdachtsfälle eines Missbrauchs sind Prozessverliebt unverzüglich mitzuteilen.
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm und seinen Nutzern in die Software eingestellten Inhalte und personenbezogenen Daten verantwortlich. Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, können vereinbarte Termine entsprechend verschieben.
6. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Rechnungen sind zu dem dort genannten Termin fällig; im Übrigen gelten die gesetzlichen Zahlungsregelungen.
Bei Zahlungsverzug ist Prozessverliebt nach vorheriger Ankündigung und angemessener Fristsetzung berechtigt, den Zugang zur Software vorübergehend zu sperren, soweit dies unter Berücksichtigung beider Interessen angemessen ist. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt.
7. Support und Störungsmeldungen
Der vereinbarte Support erfolgt per E-Mail, Telefon oder Video-Call. Der Kunde beschreibt Störungen und Fragen so konkret wie möglich und stellt die zur Prüfung erforderlichen Informationen bereit. Prozessverliebt bearbeitet berechtigte Meldungen innerhalb angemessener Zeit und kann dafür insbesondere Hinweise, einen Workaround oder eine aktualisierte Softwareversion bereitstellen.
Eine bestimmte Reaktionszeit, Verfügbarkeit oder Behebungsfrist ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde. Nicht umfasst sind Leistungen für nicht vereinbarte Funktionen, kundenseitige Systeme oder Ursachen außerhalb der von Prozessverliebt bereitgestellten Software.
8. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit Prozessverliebt personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und Prozessverliebt Auftragsverarbeiter. Vor der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag wird eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften. Die Einzelheiten zu Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, Datenkategorien, betroffenen Personen, technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie eingesetzten Unterauftragsverarbeitern werden in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geregelt.
9. Vertraulichkeit und Kundendaten
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die im Rahmen der Zusammenarbeit erlangt werden, vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Hiervon ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Pflichtverletzung bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen.
Ein allgemeiner Anspruch auf einen technischen Datenexport besteht nur, wenn er im Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung vorgesehen ist. Die Rückgabe oder Löschung personenbezogener Daten nach Vertragsende richtet sich vorrangig nach der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und den gesetzlichen Vorgaben.
10. Mängel und Haftung
Der Kunde meldet Mängel nachvollziehbar in Textform. Prozessverliebt wird berechtigte Mängel innerhalb angemessener Zeit beseitigen. Die Mangelbeseitigung kann auch durch einen Workaround oder eine aktualisierte Softwareversion erfolgen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
Prozessverliebt haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
11. Laufzeit, Kündigung und Vertragsende
Laufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigung richten sich nach dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Soweit eine Abhilfe möglich und zumutbar ist, setzt die außerordentliche Kündigung regelmäßig eine erfolglose angemessene Frist zur Abhilfe voraus.
Mit Vertragsende endet das Recht zur Nutzung der Software und der Zugang des Kunden wird deaktiviert. Aufbewahrung, Rückgabe oder Löschung personenbezogener Daten richten sich nach der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und zwingenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Saarlouis. Gesetzliche zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.