Hinweis: Dieser Leitfaden hilft bei der betrieblichen Einordnung. Fachliche, rechtliche und steuerliche Entscheidungen bleiben im konkreten Fall zu prüfen.
Was eine E-Rechnung ist – und warum ein PDF nicht reicht
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, dessen Daten automatisch weiterverarbeitet werden können. Ein einfaches PDF enthält zwar eine sichtbare Rechnung, gilt seit 2025 aber als sonstige Rechnung, weil die Pflichtangaben nicht strukturiert vorliegen.
In Deutschland sind vor allem XRechnung und ZUGFeRD verbreitet. Die XRechnung besteht aus strukturierten XML-Daten und wird für Menschen meist erst durch eine Visualisierung lesbar. ZUGFeRD verbindet eine sichtbare PDF-Datei mit einem eingebetteten strukturierten Datensatz. Beide Formate können geeignet sein, wenn sie die gesetzlichen und technischen Anforderungen erfüllen. Entscheidend ist nicht die Dateiendung, sondern der maschinell auswertbare Inhalt.
- XRechnung: strukturierter Datensatz, der häufig über eine Software oder ein Portal visualisiert wird.
- ZUGFeRD: sichtbare PDF-Datei plus eingebettete strukturierte Rechnungsdaten.
- Einfaches PDF: seit 2025 eine sonstige Rechnung, keine E-Rechnung im steuerlichen Sinn.
Quelle: BMF-FAQ zur verpflichtenden E-Rechnung · GaLaBau-Software für Büro und Baustelle
Welche Fristen für GaLaBau-Betriebe gelten
Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für den Versand gelten Übergangsfristen: Bis Ende 2026 dürfen alle Rechnungsaussteller grundsätzlich noch sonstige Rechnungen verwenden. Bei einem maßgeblichen Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro verlängert sich diese Möglichkeit bis Ende 2027.
Damit beginnt die verpflichtende Ausstellung bei betroffenen inländischen B2B-Umsätzen nach aktuell geltendem Stand für Unternehmen oberhalb der Umsatzgrenze am 1. Januar 2027. Für kleinere Betriebe endet die Übergangsfrist grundsätzlich am 31. Dezember 2027. Politische Forderungen nach einer Verschiebung ändern diese Rechtslage erst, wenn eine wirksame gesetzliche Änderung veröffentlicht ist.
| Zeitpunkt | Regel | Bedeutung im Betrieb |
|---|---|---|
| Seit 1. Januar 2025 | Empfang von E-Rechnungen muss möglich sein. | Ein Postfach genügt technisch; Prüfung, Lesbarmachung und Ablage müssen trotzdem geregelt sein. |
| Bis 31. Dezember 2026 | Alle Aussteller dürfen grundsätzlich sonstige Rechnungen nutzen. | Papier bleibt möglich; ein einfaches PDF setzt grundsätzlich die Zustimmung des Empfängers voraus. |
| Ab 1. Januar 2027 | Versandpflicht für betroffene B2B-Umsätze bei mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz. | Der Gesamtumsatz 2026 entscheidet über den Startzeitpunkt. |
| Ab 1. Januar 2028 | Die Übergangsfrist für Betriebe bis 800.000 Euro ist abgelaufen. | Ausnahmen, etwa für Kleinunternehmer oder bestimmte Umsatzarten, bleiben gesondert zu prüfen. |
Rechtsgrundlage: § 27 Absatz 38 UStG · Einordnung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks
Privatkunde, Geschäftskunde oder öffentliche Hand?
Im GaLaBau reicht die Frage ‚Ist die Rechnung digital?‘ nicht aus. Zuerst muss klar sein, wer die Leistung bezieht. Bei privaten Gartenkundinnen und -kunden handelt es sich regelmäßig um B2C-Umsätze; die umsatzsteuerliche B2B-Pflicht greift dort grundsätzlich nicht. Bei Hausverwaltungen, Bauträgern, Gewerbebetrieben oder anderen inländischen Unternehmen kann sie dagegen relevant werden.
Für öffentliche Auftraggeber können bereits heute zusätzliche B2G-Regeln gelten – etwa Portale, Leitweg-IDs oder eigene Formatvorgaben. Auch Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto und gesetzlich benannte Sonderfälle können ausgenommen sein. Die Kundenart und der vereinbarte Übermittlungsweg gehören deshalb früh an den Auftrag, nicht erst auf die Checkliste beim Rechnungsversand.
- B2C: private Endkundschaft ist von der umsatzsteuerlichen B2B-Pflicht grundsätzlich nicht betroffen.
- B2B: bei inländischen Geschäftskunden kann die Pflicht greifen.
- B2G: öffentliche Auftraggeber können zusätzlich eigene Portale und Kennungen verlangen.
- Sonderfälle: Kleinbetragsrechnungen, Kleinunternehmer und einzelne steuerfreie Umsätze gesondert prüfen.
Warum Bauleistungen besondere Vorbereitung brauchen
Im Garten- und Landschaftsbau werden Leistungen nach Positionen, Mengen, Aufmaß oder Leistungsverzeichnis abgerechnet. Während der Ausführung entstehen Änderungen, Mehrmengen oder Nachträge. Abschlags-, Teil- und Schlussrechnungen bauen aufeinander auf; Fotos, Stundennachweise und Leistungsaufstellungen können als Anlagen nötig sein.
Das Bundesfinanzministerium behandelt Bauleistungen ausdrücklich: Der strukturierte Teil kann derzeit die einzelnen Gewerke mit ihren Summen enthalten, wenn eine detaillierte, menschenlesbare Aufschlüsselung nach Leistungsverzeichnis als Anlage beigefügt wird und der strukturierte Teil eindeutig auf sie verweist. Anlagen ergänzen die strukturierten Pflichtangaben, sie ersetzen sie nicht.
Die entscheidende betriebliche Frage lautet daher: Sind Aufmaß, Leistungsstand, vereinbarte Änderungen und bereits berechnete Abschläge so am Auftrag dokumentiert, dass das Büro daraus ohne Rekonstruktion eine prüfbare Rechnung erstellen kann? Wenn nicht, liegt der Engpass vor dem Exportknopf.
Baustellendokumentation im GaLaBau richtig organisieren · BMF-Hinweis zu Bauleistungen und Anlagen
Der E-Rechnungsprozess in sieben Schritten
Eine verlässliche E-Rechnung entsteht nicht durch einen einzelnen Export. Sie entsteht aus einem vollständigen Vorgang, in dem die nächste Person auf geprüften Daten weiterarbeiten kann. Legen Sie für jeden Schritt fest, welche Information vorliegen muss, wer sie freigibt und wo das Ergebnis abgelegt wird.
- 1. Kundenart und Übermittlungsweg festlegen: B2C, B2B oder B2G, Rechnungseingang, Referenz und gegebenenfalls Leitweg-ID klären.
- 2. Auftragsdaten einmal erfassen: Adresse, Leistungsort, Projektbezeichnung und Zahlungsbedingungen aus Angebot und Auftrag übernehmen.
- 3. Leistungsstand zurückführen: freigegebenes Aufmaß, Positionen, Änderungen, Nachträge und Anlagen am Auftrag sammeln.
- 4. Passendes Format erzeugen: XRechnung oder zulässiges ZUGFeRD-Profil für den konkreten Empfänger wählen.
- 5. Vor dem Versand validieren: Pflichtfelder, Beträge, Referenzen und technische Struktur prüfen.
- 6. Originaldatei und Versandnachweis ablegen: strukturierten Datensatz unverändert und maschinell auswertbar aufbewahren.
- 7. Zahlungsstatus weiterführen: Fälligkeit, Zahlung, Rückfrage, Korrektur und Mahnung sichtbar machen.
Sechs Wochen statt Jahresendstress
Starten Sie nicht mit allen historischen Rechnungen und Sonderfällen gleichzeitig. Ein kleiner Pilot mit typischen echten Vorgängen zeigt schneller, ob Stammdaten, Freigaben, Format, Anlagen und Archivierung zusammenpassen.
| Woche | Aufgabe | Prüfbares Ergebnis |
|---|---|---|
| 1 | Rechnungstypen und Kundengruppen erfassen | B2C-, B2B- und B2G-Fälle sowie Abschlag, Schlussrechnung und Korrektur sind benannt. |
| 2 | Stammdaten und Zuständigkeiten prüfen | Pflichtfelder, Eingangskanal und verantwortliche Personen sind geklärt. |
| 3 | Software mit echten Fällen testen | Format, Anlagen, Validierung, Export und Archivierung funktionieren im Test. |
| 4 | Fünf typische Rechnungen durchspielen | Privatgarten, Geschäftskunde, öffentlicher Auftrag, Abschlag/Schluss und Korrektur sind geprüft. |
| 5 | Büro und Bauleitung einweisen | Freigaben, Rückfragen und Ablageort sind im Team verständlich. |
| 6 | Pilot live starten und nachschärfen | Fehler werden im kleinen Rahmen behoben und der Ablauf wird verbindlich. |
Digitalisierung im GaLaBau schrittweise beginnen · BGL: Digitalisierung und Prozesslandkarte im GaLaBau
Sieben Fragen an Ihre Rechnungssoftware
Lassen Sie sich in einer Softwaredemo nicht nur eine fertige Musterrechnung zeigen. Prüfen Sie den Weg vom Auftrag bis zur archivierten Originaldatei. Ein allgemeines Werbeversprechen wie ‚E-Rechnung möglich‘ sagt noch nichts über Leistungsverzeichnisse, Abschläge oder Korrekturen aus.
- Kann die Software zulässige XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen erstellen und empfangen?
- Wie werden Aufmaß, Leistungsverzeichnis und weitere Anlagen eindeutig eingebunden?
- Lassen sich Abschlags-, Teil- und Schlussrechnungen nachvollziehbar aufeinander beziehen?
- Werden Pflichtfelder geprüft und kann der Datensatz technisch validiert werden?
- Bleibt die Rechnung mit Angebot, Auftrag, Baustellendokumentation und Zahlungsstatus verbunden?
- Wie werden Originaldatei, Korrekturen und Versandnachweis unverändert archiviert?
- Können die Daten vollständig an Steuerberatung oder Buchhaltung übergeben werden?
Die häufigsten Fehler bei der Umstellung
Die meisten Probleme entstehen nicht am Stichtag, sondern durch falsche Annahmen im Vorfeld. Prüfen Sie besonders, ob Ihr Betrieb Empfang und Ausgang gleichwertig behandelt und ob die Originaldaten erhalten bleiben.
- Ein einfaches PDF wird weiterhin für eine E-Rechnung gehalten.
- Der Betrieb kümmert sich nur um Ausgangsrechnungen, obwohl der Empfang bereits seit 2025 möglich sein muss.
- Ein isoliertes E-Rechnungstool zwingt das Büro, Kunden-, Leistungs- und Abschlagsdaten erneut einzutippen.
- Privat-, Geschäfts- und Behördenkunden werden trotz verschiedener Regeln gleich behandelt.
- Bei einer hybriden Rechnung wird nur die sichtbare PDF-Ansicht und nicht der strukturierte Originaldatensatz aufbewahrt.
- Ein technischer Formatcheck ersetzt die fachliche Prüfung von Leistung, Betrag und Empfänger.
Kurzcheck: Ist Ihr Betrieb bereit?
Sie sind auf einem guten Weg, wenn Sie die folgenden Aussagen belastbar mit Ja beantworten können. Fehlen mehrere Haken, beginnen Sie nicht mit einer großen Systemmigration. Nehmen Sie einen typischen B2B-Auftrag und gehen Sie ihn vom angenommenen Angebot bis zur archivierten E-Rechnung vollständig durch.
- Wir können E-Rechnungen empfangen, sichtbar machen, prüfen und unverändert archivieren.
- Wir unterscheiden beim Auftrag zwischen Privat-, Geschäfts- und Behördenkunden.
- Unsere Software bildet XRechnung oder ein zulässiges ZUGFeRD-Format ab.
- Aufmaß, Änderungen, Anlagen und Abschläge bleiben eindeutig am Auftrag.
- Wir testen Rechnungen vor dem Versand mit realistischen Fällen.
- Versand, Fälligkeit, Zahlung und Korrekturen haben einen sichtbaren Status.
- Steuerberatung, Büro und Bauleitung kennen ihre Zuständigkeiten.
Für den Betriebsalltag
Praxischeck: Ein B2B-Auftrag von Angebot bis Archiv
Wählen Sie einen typischen Geschäftskundenauftrag und spielen Sie den Vorgang vollständig durch. Das Ziel ist nicht nur eine technisch gültige Datei, sondern eine Übergabe, die ohne erneutes Zusammensuchen von Informationen funktioniert.
- Kundenart, Rechnungseingang und erforderliche Referenzen am Auftrag festhalten.
- Gültiges Angebot, Leistungsort und Zahlungsbedingungen übernehmen.
- Aufmaß, Nachträge, Abschläge und Anlagen fachlich freigeben.
- XRechnung oder zulässiges ZUGFeRD-Profil für den Empfänger erzeugen.
- Pflichtfelder und technische Struktur vor dem Versand validieren.
- Originaldatei, Versandnachweis, Fälligkeit und Zahlungsstatus nachvollziehbar ablegen.
Häufige Fragen
Fragen aus dem Betriebsalltag
Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?
Nein. Ein einfaches PDF gilt seit 2025 als sonstige Rechnung, weil ihm ein strukturierter, maschinell verarbeitbarer Datensatz fehlt. Ein hybrides ZUGFeRD-Dokument kann dagegen die Anforderungen erfüllen, wenn Profil und strukturierte Daten zulässig sind.
Welche GaLaBau-Betriebe müssen ab 2027 E-Rechnungen versenden?
Nach aktuell geltendem Stand betrifft die erste Versandstufe Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro maßgeblichem Vorjahresumsatz bei betroffenen inländischen B2B-Umsätzen. Für kleinere Betriebe endet die Übergangsfrist grundsätzlich Ende 2027; Ausnahmen bleiben gesondert zu prüfen.
Gilt die Pflicht auch für private Gartenkunden?
Die umsatzsteuerliche B2B-Pflicht gilt grundsätzlich nicht für Rechnungen an Endverbraucher. Bei Privatkundschaft können sonstige Rechnungen verwendet werden. Sonderfälle sollten steuerlich eingeordnet werden.
Was ist besser: XRechnung oder ZUGFeRD?
Beide Formate können geeignet sein. XRechnung ist ein strukturierter Datensatz; ZUGFeRD verbindet eine sichtbare PDF-Datei mit strukturierten Daten. Entscheidend sind die Anforderungen des Empfängers, ein zulässiges Profil und ein sauberer Prüf- und Archivierungsprozess.
Reicht ein E-Mail-Postfach zum Empfang?
Für den technischen Empfang genügt laut Bundesfinanzministerium grundsätzlich ein E-Mail-Postfach. Der Betrieb braucht zusätzlich einen Weg zum Lesbarmachen, eine fachliche Prüfung, eine unveränderte Ablage und klare Zuständigkeiten.
Wie werden Leistungsverzeichnisse bei Bauleistungen eingebunden?
Nach aktuellen BMF-Hinweisen können Gewerke mit Summen im strukturierten Teil stehen, während eine detaillierte Aufschlüsselung als menschenlesbare Anlage beigefügt wird. Der strukturierte Teil muss eindeutig auf die Anlage verweisen und weiterhin alle nötigen Pflichtangaben enthalten.
Kurz zusammengefasst
Der wichtigste Gedanke
Nicht die Datei entscheidet, sondern der Ablauf davor und danach. Wenn Kundengruppe, Leistungsstand, Freigabe, Originaldatei und Zahlungsstatus sauber verbunden sind, wird die E-Rechnung vom Pflichtprojekt zum Anlass für weniger Rückfragen im Büro.
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